Wir beraten und behandeln heterosexuelle und lesbische Paare, Single-Frauen und Transgender. Gerne können sich auch Frauen zur Fertilitätsprophylaxe an uns wenden. Dies kann durch eine geplante onkologische Behandlung notwendig werden oder durch individuelle Lebensumstände.
Informationen für die Patientinnen und Patienten der Praxis-Klinik Hoffmann in Berlin
Montag | 07:30 – 20:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 – 20:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 – 20:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 – 20:00 Uhr |
Freitag | 07:30 – 16:00 Uhr |
Samstag | 09:00 – 15:00 Uhr |
Patienteninformationen
Wenn Sie sich zum ersten Mal an ein Kinderwunschzentrum wenden, dann haben Sie sicher viele Fragen. Wie läuft das Erstgespräch ab und welche Unterlagen soll ich dazu mitbringen? Wie kann ich mich am besten auf den Besuch vorbereiten und wie ist der weitere Ablauf nach der Terminvereinbarung? An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren ersten Termin bei uns.
Bitte bringen Sie die folgenden Unterlagen mit zum Erstgespräch:
- Krankenversicherungskarten
- Impfpass (auch aus der Kindheit, falls vorhanden)
- Gynäkologische Befunde (falls vorhanden)
- Urologische Befunde (falls vorhanden)
- Mutterpass vorangegangener Schwangerschaften (falls vorhanden)
Fragen & Antworten vom Erstgespräch bis zur Behandlung
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Für das Erstgespräch nehmen wir uns sehr viel Zeit zum gegenseitigen Kennenlernen und für eine gründliche Anamnese. Die Ärztinnen und Ärzte sehen sich eventuell vorhandene Befunde an und beraten Sie über die möglichen Ursachen der Kinderlosigkeit und die entsprechenden Behandlungsmöglichkeiten in unserem Praxis-Klinikum in Berlin. Dabei ist es uns wichtig, jedes Paar individuell zu beraten und einfühlsam auf Ihre Wünsche, aber auch Ihre Sorgen einzugehen. Sie haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen und gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen.
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Die Kosten für Beratung und zum großen Teil für die Diagnostik werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Wenn eine bestimmte Behandlung geplant ist, muss ein sogenannter Behandlungsplan von uns erstellt werden, den Sie vor Beginn bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Erst wenn dieser genehmigt ist, können wir mit der Behandlung beginnen.
Die konkreten Kosten für eine Fruchtbarkeitsbehandlung hängen von den Leistungen ab, die Sie in Anspruch nehmen. In der Regel werden 50 % der Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen für drei Behandlungszyklen übernommen. Einige Krankenkassen bieten mehr Unterstützung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sollten die Kostenübernahme immer individuell mit Ihrer Krankenkasse besprechen.
Die Kosten werden nur für verheiratete heterosexuelle Paare erstattet, bei denen beide Partner mindestens 25 Jahre, die Frau nicht älter als 40 Jahre und der Mann unter 50 Jahre alt ist.
Bei privaten Kassen gilt das „Verursacherprinzip“ für die Kostenerstattung, d.h. wenn eine Ursache für die Kinderlosigkeit beim dem privat Versicherten Partner liegt, dann übernehmen die privaten Kassen in der Regel 100% der Kosten. Vorher genehmigen diese Kassen die Leistung auf der Grundlage vom Behandlungsplan und des Kostenvoranschlags.
Ist die Kryokonservierung eine Kassenleistung?
Die Kryokonservierung von befruchteten Eizellen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung wird finanziell nicht unterstützt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine vollständige Kostenübernahme für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie den dazugehörigen Maßnahmen zu beantragen. Dies ist bei allen geplanten Behandlungen der Fall, die Eierstöcke oder Hoden schädigen, wie eine Chemotherapie, Bestrahlung oder Operation bei bösartigen Erkrankungen. Auch ausgedehnte Operationen an den Eierstöcken, z. B. bei Endometriose können durch die Schädigung der Eizellvorräte zu Fertilitätsproblemen führen. Durch das Einfrieren von Eizellen oder Spermien vor Behandlungsbeginn soll es Paaren möglich sein, sich auch nach der Therapie ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Das Formular zur Indikationsstellung gemäß der Kryorichtlinie finden Sie hier.
Jederzeit können Frauen und Männer ihre Keimzellen (Eizellen, Spermien) als Reserve einfrieren lassen (Social-Freezing), um diese zum späteren Zeitpunkt für die Kinderwunschbehandlung zu nutzen. Die Zellen können im Kryo-Lager viele Jahre und Jahrzehnte erhalten bleiben. Die entstehenden Kosten für Social-Freezing sind Selbstzahler-Leistungen mit Mehrwertsteuer.
Gibt es staatliche Förderungen für die Kinderwunschbehandlung?
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin hat ein Förderprogramm für die assistierte Reproduktion aufgestellt, das ungewollt kinderlose Paare finanziell bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches unterstützt. Anträge können auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare und heterosexuelle Paare stellen, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Auch Paare aus Mecklenburg-Vorpommern können neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse finanzielle Unterstützung vom Land erhalten. Alle Informationen dazu, wer Unterstützung bekommt und in welcher Höhe können Sie hier nachlesen.